Gibt es eine gesetzliche Pflicht zur Aufstellung eines Grabsteins?
Nein, es existiert keine gesetzliche Pflicht, die Errichtung eines Grabsteins vorschreibt. Allerdings verfügen fast alle Friedhöfe, Grabfelder und Friedwälder über eigens verfasste Verordnungen, die das Aufstellen eines Grabmals entweder verpflichtend vorschreiben - oder auch ausdrücklich verbieten, wie z.B. auf einem anonymen Urnenhain.
Bei der Wahl eines Grabsteins empfiehlt es sich daher immer, im Vorfeld ein Gespräch mit der Friedhofsverwaltung zu führen und sich über die Friedhofsverordnung zu informieren. Gerne helfen wir von MEMORIAM Gedenktafeln Ihnen bei den Formularen beim Kauf eines Grabsteins.
Sofern es kein anonymes Grab ist und auch wenn die Friedhofsverordnung kein Grabmal vorschreibt, sind Hinterbliebene jedoch immer gesetzlich verpflichtet, das Grab einer verstorbenen Person schriftlich identifizierbar zu machen. Hierfür eignen sich kleine Plaketten oder die Grabtafeln von MEMORIAM.
Unsere Grab- & Gedenktafeln bestehen aus wetterfestem Schiefer und können problemlos als kleiner Liegestein auf dem Grab platziert werden. Da sie die Höhe von 30 cm nicht überschreiten, brauchen sie kein Fundament und können in den meisten Fällen auch ohne Genehmigung der Friedhofsverwaltung als Grabmarkierung verwendet werden. Schauen Sie sich gerne in unserem Onlineshop nach passenden Liegeplatten um!
Bei der Wahl eines Grabsteins empfiehlt es sich daher immer, im Vorfeld ein Gespräch mit der Friedhofsverwaltung zu führen und sich über die Friedhofsverordnung zu informieren. Gerne helfen wir von MEMORIAM Gedenktafeln Ihnen bei den Formularen beim Kauf eines Grabsteins.
Sofern es kein anonymes Grab ist und auch wenn die Friedhofsverordnung kein Grabmal vorschreibt, sind Hinterbliebene jedoch immer gesetzlich verpflichtet, das Grab einer verstorbenen Person schriftlich identifizierbar zu machen. Hierfür eignen sich kleine Plaketten oder die Grabtafeln von MEMORIAM.
Unsere Grab- & Gedenktafeln bestehen aus wetterfestem Schiefer und können problemlos als kleiner Liegestein auf dem Grab platziert werden. Da sie die Höhe von 30 cm nicht überschreiten, brauchen sie kein Fundament und können in den meisten Fällen auch ohne Genehmigung der Friedhofsverwaltung als Grabmarkierung verwendet werden. Schauen Sie sich gerne in unserem Onlineshop nach passenden Liegeplatten um!